Wann haben Sie Anspruch auf eine Reha?
Jeder Bürger in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitation, damit notwendige Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit ergriffen werden können.
Welche Klinik ist die richtige?
Es gibt die unterschiedlichsten Kliniken. Um für Sie und Ihr Krankheitsbild die richtige Klinik zu finden, kann es hilfreich sein, die folgenden Fragen zu klären:
• Welche Kliniken behandeln meine Erkrankung?
• Wo liegen die Kliniken?
• Welcher Klinik vertraue ich, den Weg gemeinsam zur Genesung, Erholung zu gehen?
• Wie ist die Qualität der Klinik und was sagen ehemalige Patienten?
Wie wird ein Antrag gestellt?
Den Reha-Antrag müssen Sie selbst stellen. Die dafür notwendigen Formulare (G100 und G110) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung. Ihre ärztlichen Befunde müssen Sie dem Antrag beifügen.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten einer Rehabilitation werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) oder der Privatversicherung übernommen.
Wunsch- und Wahlrecht
Sie haben das Recht, Ihre Wunsch-Klinik auszusuchen. Diese sollten Sie bereits in Ihrem Reha-Antrag benennen und Ihren Wunsch entsprechend begründen.
Antrag genehmigt/abgelehnt
Der für Sie zuständige Leistungsträger prüft Ihren Antrag auf die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Reha. Der Bescheid muss Ihnen in jedem Fall schriftlich mitgeteilt werden – egal, ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wurde. Die Mitteilung muss ebenfalls eine Begründung enthalten.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt worden sein, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen. Geben Sie nicht auf, manchmal geht es nur um eine Kleinigkeit. In vielen Fällen wird eine Reha nach einem Widerspruch genehmigt.
Sie haben ebenfalls das Recht, einer vorgeschlagenen Klinik zu widersprechen, und können eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl beantragen.