Nach dem Sozialgesetzbuch unterscheidet man zwei verschiedene Formen von Rehabilitationsmaßnahmen:
Die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) folgt sehr kurzfristig auf einen Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Operation, Erkrankung oder eines Unfalls.
Die medizinische Rehabilitation (Reha) hingegen kann wesentlich später begonnen und sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden.
Grundsätzlich können Sie Ihre Reha bei jedem Sozialleistungsträger beantragen. Dieser ist dann verpflichtet Ihren Antrag innerhalb von zwei Wochen zu prüfen und ggf. auch an den richtigen Kostenträger weiterzuleiten.
Alles weitere zu „Habe ich Anspruch auf eine Reha?“, „Wer beantragt wo die Reha?“, „Wer trägt die Kosten?“, dem Wunsch- und Wahlrecht sowie erste Formulare finden Sie auf dieser Seite.
Gesetzlicher Anspruch I Kostenübernahme I Wunsch- und Wahlrecht I Anträge & Formulare
Jeder Bürger in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitation damit notwendige Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit ergriffen werden können. Dabei gelten zwei Grundsätze:
1. Reha vor Rente: Seit dem 1. Januar 2001 kennt das Rentenrecht nicht mehr die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, sondern nur noch Renten wegen Erwerbsminderung. Eine Rente wird erst gezahlt, wenn abgeklärt ist, dass sich auch durch Rehabilitationsleistungen die Erwerbsfähigkeit nicht wieder herstellen lässt. Wenn begründete Aussicht besteht, dass die Erwerbsminderung in einem überschaubaren Zeitraum behoben werden kann, sind auch zeitlich befristete Renten möglich.
2. Reha vor Pflege: Rehabilitation hat auch das Ziel, drohende Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit den Hilfebedarf zu reduzieren. Bei ihren Pflegebegutachtungen prüfen die MDK-Gutachter deshalb auch, ob durch Rehabilitationsleistungen der Hilfebedarf vermindert werden kann.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, sollten Sie im ersten Schritt das klärende Gespräch mit Ihrem Kostenträger suchen, um ggf. Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Bleibt dies erfolglos können Sie innerhalb von vier Wochen nach Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Mit einer nochmaligen, ausführlichen Begründung der medizinischen Notwendigkeit seitens Ihres Arztes, sollte Ihre Reha aber über diesen Umweg genehmigt werden.
Eine Vorlage für Ihren Widerspruch finden Sie unter "Anträge & Formulare".
Der für Sie zuständige Sozialleistungsträger übernimmt im Wesentlichen die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen – einkommensabhängig müssen Sie sich bei einer stationären Leistung lediglich mit maximal 10 € pro Tag beteiligen.
Wer trägt die Kosten?
Die Anschlussheilbehandlung wird noch im Krankenhaus von Fachkräften bei der Renten- (falls berufstätig) oder bei der Krankenkasse (Sie sind in Rente) mit Ihnen gemeinsam beantragt.
Die medizinische Rehabilitation müssen Sie zusammen mit Ihrem Facharzt und abhängig von Ihrem Reha-Ziel bei einem dieser Träger beantragen:
Sozialleistungs- = Kostenträger | Reha-Ziel / Zielpersonen |
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Gesetzliche Rentenversicherung | Wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind, arbeiten oder Arbeit suchen. |
Gesetzliche Krankenversicherung | Sie sind Rentner und es soll die Pflegebedürftigkeit vermieden werden. |
Gesetzliche Unfallversicherung | Ihre Beschwerden sind Folge eines Arbeits- oder Verkehrsunfalls. |
Private Krankenkassen | Bei entsprechender Tarifvereinbarung. |
Jugendhilfeträger | Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige unter 27 Jahren, wenn kein anderer Reha-Träger zuständig ist. |
Träger der Kriegsopferversorgung | Wenn Sie Opfer von Gewalttaten oder kriegsversehrt sind. |
Beihilfestelle | Wenn Sie als Beamter tätig sind und für sich selbst oder ein Familienmitglied medizinisch-therapeutische Hilfe suchen. |
Sozialämter | Wenn Sie Schwierigkeiten haben, am sozialen Leben oder am Arbeitsleben teilzunehmen und kein anderer Kostenträger für Sie in Frage kommt. |
Entsprechende Antragsformulare stellen wir Ihnen gesammelt unter "Anträge & Formulare" bereit.
Bei der Beantragung Ihrer Reha können Sie dem Kostenträger bereits Ihre favorisierte Reha-Einrichtung vorschlagen, in der Sie sich behandeln lassen möchten. Ergibt die anschließende Prüfung, dass Ihre Wahl nach medizinischen Gesichtspunkten geeignet ist und Ihr Wunsch einen berechtigten Grund in Ihrer persönlichen Lebenssituation, dem Alter, der familiären Situation oder den religiösen und weltanschaulichen Bedürfnissen findet, hat der Kostenträger Ihrem Wunsch zu entsprechen.
Ein entsprechendes Formular zur Einreichung Ihres Wunsches bzw. zum Widerspruch bei negativem Bescheid diesbezüglich finden Sie unter "Anträge & Formulare".
Hier finden Sie eine Zusammenstellung zu Formularen zur Beantragung Ihrer Reha bei der Deutschen Rentenversicherung. Sollte ein anderer Kostenträger für Sie verantwortlich sein, wie z. B. Ihre Krankenkasse, schauen Sie bitte dort nach online-bereitgestellten Formularen.
I. Antragsformular der Deutschen Rentenversicherung
II. Formulare zum Wunsch- und Wahlrecht
Zusätzliche Formulare und Anträge finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung und mit einem Klick hier.
Bei weiteren Fragestellungen können Sie das kostenfreie Beratungsangebot der unabhängigen, bundesweiten Reha-Servicestellen nutzen. Eine Übersicht der über 500 Standorte finden Sie unter www.reha-servicestellen.de.